Gültig ab dem 01.04.2022
(inkl. der gesetzlichen MwSt.)
Gruppenpaddock/Weide
pro Monat und Pferd
270,00 €
Box(Halle) oder Paddock(Halle) / Einzelbelegung
pro Monat und Pferd
370,00 €
Box(Halle) oder Paddock (Halle) / Zweierbelegung
pro Monat und Pferd
300,00 €
Box(Scheune)
pro Monat und Pferd
340,00 €
Jungpferdeaufzucht: nur Weidehalt
pro Monat und Pferd
160,00 €
Sobald ein Pferd, nicht in der Herde/Sommer oder Gruppe/Winter gehalten werden kann, aus verschiedenen Gründen, wie Geschlecht, Fütterung, Krankheit, Verträglichkeit usw. gelten die oben aufgeführten Preise oder individuelle Absprachen, nicht aber der einfache Gruppenhaltungspreis.
Für sämtliche Sonderleistungen, z.B. Medikamentengabe, etc. werden je nach Aufwand 3,- € bis 5,- € berechnet/ oder nach Absprache.
Aufgrund extremer Witterungsverhältnisse ( wie z.B. Trockenheit) und daraus resultierender Futterknappheit ist es dem Vermieter erlaubt, in solch einem Jahr, ab dem Moment der Zufütterung der Pferde mit Heu / Heulage einen Aufpreis von 40€ pro Monat und Pferd zu verlangen.
Der Pensionspreis ist bis zum 3. Werktag eines jeden Kalendermonats zu zahlen.
Bankverbindung: KSK Euskirchen, IBAN: DE82 3825 0110 0001 2160 84 BICWELADED1EUS
Eine vorübergehende Abwesenheit (z.B. Turnierbesuch, Urlaub, Klinik Aufenthalt etc.) befreit nicht von der Pflicht der Zahlung des Pensionspreises. Eine Ermäßigung der Futterkosten in Höhe von 40, – Euro/Monat ist bei Abwesenheit von mehr als vier Wochen nach Absprache möglich.
Der Vermieter ist berechtigt den Pensions nach schriftliche Ankündigung zu erhöhen. Widerspricht der Einsteller der Erhöhung nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich, so gilt das Verlangen auf Änderung des Pensions Preis als genehmigt. Ein Widerspruch gilt gleichzeitig als ordentliche Kündigung nach 5.1.(Pansionsvertrag)!